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AUSZUG AUS DER SATZUNG

§ 1

§ 2

der rechtsfähigen gemeinnützig anerkannten Stiftung

"CASA ACUSTICA"

Akustik für besseres Hören, Verstehen, Lernen, Kommunizieren und Musizieren

 

Name, Rechtsform, Sitz

  1. Die Stiftung führt den Namen "Casa Acustica", mit dem Untertitel Akustik für besseres Hören,  Verstehen, Lernen, Kommunizieren und Musizieren.

  2. Sie ist eine rechtsfähige gemeinnützig anerkannte Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

 

Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit

  1. Zweck der Stiftung ist

 

die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO) mit dem Ziel der Verbesserung der Akustik in Räumen zum Hören, Zuhören und Verstehen sowie zum Kommunizieren und Musizieren in Kindergärten, Schulen, Horten und Hochschulen und anderen Einrichtungen, wo Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene unterrichtet bzw. aus - und fortgebildet werden;

 

die Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Bereichen der Akustik in öffentlichen Räumen (§ 52 Abs. 2 S.1 Nr. 1 AO); insbesondere die Anregung und Unterstützung von Untersuchungen zur Auswirkung von Lärm auf die Effizienz von Aktivitäten zur umfassenden Bildung und Erziehung.

 

die öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) im Bereich der Lärm-Prävention, insbesondere bei Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst.

 

die Förderung der Behindertenhilfe und der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und Nr. 10 AO) mit dem Ziel, sowohl sprachlich oder geistig behinderten Jugendlichen das Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen und damit das Verstehen und Lernen zu erleichtern, als auch für ältere Menschen, Umgebungen für bessere Kommunikation zu schaffen;

 

die Förderung des Denkmalschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 in der Planung raumakustischer Maßnahmen);

 

die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch Spenden, Zustiftungen und Einwerbung von Mitteln anderer steuerbegünstigter Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

  

2.   Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

die Entwicklung und Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik in öffentlichen Räumen zum Unterrichten, Lernen, Kommunizieren, Musizieren, Sporttreiben, Speisen, Entspannen, z.B. die verbal oder schriftlich nur schlecht zu fassende akustische Qualität von Umgebungen zum Kommunizieren soll in einem Netzwerk von öffentlich zugänglichen Musterräumen in Berlin unter fachmännischer Betreuung körperlich spürbar gemacht werden.

 

die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durch Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften sowie in Audio -, Video - und elektronischen Medien;

 

die Aufklärung im Bereich der akustischen Wahrnehmung und die Durchführung von öffentlichen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen; die Anregung zur Schaffung und Überarbeitung von Normen und Richtlinien sowie die Mitarbeit der Stiftung in entsprechenden Gremien;

 

die Schaffung einer Datenbank für fortschrittliche raumakustische Konzepte und geeignete Baumaterialien;

 

die Etablierung von Unterrichts- und Aufenthaltsumgebungen, die das Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen und damit das Verstehen und Lernen erleichtern; raumakustische Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit, Rezeption und Kommunikation; im Bereich der Altenhilfe soll mit der Bedämpfung von Räumen auch einem Hörverlust bei hohen Frequenzen begegnet bzw. dieser ausgeglichen werden;

 

die Aufklärung über Gesundheitsrisiken durch erhöhte Lärmpegel (Hörverluste, Tinnitus, etc.) und Durchführung Lärm mindernder Maßnahmen, die die Sprachverständlichkeit erhöhen und die in Unterricht und Kommunikation den durch alle Teilnehmer selbst erzeugten Schallpegel senken.

 

die Förderung der Sprach - und Musikerziehung, die erreicht wird durch die Ertüchtigung von Unterrichts - und Übungsräumen für eine transparente Darbietung und Kontrolle der vokalen oder instrumentalen Bemühungen von Lehrern und Schülern;

 

die Entwicklung von schallabsorbierenden Maßnahmen in anerkannten denkmalgeschützten Gebäuden (die der Öffentlichkeit zugänglich sind, darunter Kirchen und Kulturstätten), die das Erscheinungsbild der Räumlichkeiten verschiedener Epochen möglichst unangetastet lassen und dem Innen-Architekten Spielraum für sein architektonisches Design geben.

 

die finanzielle und organisatorische Förderung von Veranstaltungen im Bereich der Sprach - und Musikerziehung, die Organisation von Unterrichtseinheiten, die Förderung durch Vergabe von Unterrichtsmitteln.

                         

Die vorgenannten Stiftungszwecke müssen dabei nicht gleichzeitig oder mit gleicher Gewichtung verwirklicht werden. Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.

 

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Die Stiftung kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre finanziellen oder sachlichen Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verfügung stellt, wenn diese Körperschaft mit diesen Mitteln Maßnahmen nach Absatz (1) fördert.

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